KOSTENÜBERNAHME l PRIVATPRAXIS
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis Verhaltenstherapie und Arztregistereintrag bei der KV Nordrhein bin ich berechtigt, Psychotherapie durchzuführen und erfülle prinzipiell die Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Privatversicherungen und Beihilfe.
Die Kosten für PSYCHOTHERAPIE richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung für BERATUNG & COACHING erfolgt ebenfalls in Anlehnung an die GOP zzgl. Umsatzsteuer. Ein vollständiges Verzeichnis der GOP-Abrechnungsziffern finden Sie unter gop-pdf datei
PRIVATVERSICHERTE l BEIHILFEBERECHTIGTE Meist übernehmen Private Krankenversicherungen die Behandlungskosten. Ob und in welchem Ausmaß Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, kann auch vom vereinbarten Leistungsumfang abhängen. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor Aufnahme der Therapie, bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe über die Kostenübernahme zu informieren. Erfragen Sie auch, welche Antragsformalitäten hierzu erforderlich sind.
SELBSTZAHLER Übernehmen Sie die Therapiekosten selbst, sind Sie selbstverständlich unabhängig von Formalitäten und in der Therapiegestaltung (z.B. Sitzungsfrequenz) besonders flexibel. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen diesbzgl. an.
GESETZLICH VERSICHERTE Da ich in Privatpraxis tätig bin, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Psychotherapeuten, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, finden Sie z.B. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein www.kvno.de oder auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Aufgrund der aktuellen Bedarfsplanung ist es leider so, dass für gesetzlich versicherte Patienten häufig unzumutbare Wartezeiten oder Fahrtzeiten entstehen. In solchen Fällen kann im Einzelfall eine sog. KOSTENERSTATTUNG erfolgen, d.h. eine Erstattung der Kosten bzw. eines Teils der Behandlungskosten bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz. Bei Interesse berate ich Sie gerne zu diesem Thema.